Hinweise und Empfehlungen zur Corona-Krise
Wichtige Informationen für Unternehmen und Selbständige im Zusammenhang mit dem COVID-19 Virus.
Corona-Schutzverordnung
Informationen zur Corona-Schutzverordnung NRW finden Sie beim Land NRW. Die aktuelle Fassung der Corona-Schutzverordnung finden Sie hier.
Corona-Regeln: Das gilt aktuell im Kreis Herford
Der Kreis Herford hat die aktuellen Informationen zu den Corona-Regeln zusammengefasst. Diese finden Sie hier.
Finanzielle Hilfsangebote für Unternehmen
Bund und Länder haben seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie verschiedene Hilfsprogramme aufgelegt, die betroffene Unternehmen finanziell unterstützen sollen. Einen Überblick mit weitergehenden Informationen hat das NRW Wirtschaftsministerium hier zusammengestellt.
Kurzarbeit
Gelockerte Voraussetzungen bei Beantragung
Unternehmen können nunmehr unter gelockerten Voraussetzungen Kurzarbeitergeld beantragen.
Zur Anzeige von Kurzarbeit bzw. zur Beantragung von Kurzarbeitergeld nehmen Unternehmen Kontakt zum Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit vor Ort auf.
Arbeitgeber-Service ist erreichbar in der Zeit von Montag – Freitag, 8 -18 Uhr
Kontakt für den Kreis Herford bitte über die lokale Hotline 0800-4 5555 20
Agentur für Arbeit Herford : 05221 985 980
Alle tagesaktuell relevanten Informationen gibt die Arbeitsagentur.
Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern
Um die Ausbildungsaktivitäten von kleinen und mittleren Betrieben in Zeiten der Covid-19-Pandemie unterstützen und um die Zahl ihrer Ausbildungsplätze aufrechtzuerhalten oder sogar auszubauen, können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Ausbildungsprämie oder andere Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern" beantragen.
Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Corona-Krise betroffen sind und hat diese Ziele:
- Ausbildungsplätze erhalten (Ausbildungsprämie)
- Übernahme bei Insolvenzen fördern (Übernahmeprämie)
- zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen (Ausbildungsprämie plus)
- Kurzarbeit für Auszubildende vermeiden (Zuschuss zur Ausbildungsvergütung)
Der Antrag muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit - Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern gestellt werden.
Liquiditätssicherung
Liquiditätssicherung durch Bürgschaften
Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen Unternehmen in NRW öffentliche Finanzierungsangebote zur Verfügung. Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro, auch Großunternehmen) besichert werden. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft. Telefonische Auskunft gibt es unter 02131 5107-200 und im Internet bei der Bürgschaftsbank NRW.
Liquiditätssicherung durch Beteiligungskapital
Kleine Unternehmen und Existenzgründer habe die Möglichkeit, aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss zu beantragen. Sicherheiten sind hierfür vom Unternehmen nicht zu stellen. Das führt nicht nur zur sofortigen Liquiditätsstärkung, sondern verbessert auch das Rating des Unternehmens und damit seine Kreditwürdigkeit.
Telefonische Auskunft gibt es unter 02131 5107-200 und im Internet bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft.
NRW-Bank berät individuell
Die Förderberater der NRW.BANK informieren und beraten individuell und diskret über die Förderinstrumente des Landes. Betroffene Unternehmen sollten sich so früh wie möglich melden, um gezielt und rechtzeitig alle Möglichkeiten ausloten zu können.
Das NRW.BANK-Service-Center informiert unter Tel. 0211 91741 4800. Antrag im Hausbankenverfahren, binden Sie bitte frühzeitig Ihre Hausbank mit ein!
KfW-Schnellkredit mit 100% Absicherung
Als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler sind Sie durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und benötigen einen Kredit? Ab dem 15.04. (nach Genehmigung der EU-Kommission) können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen – oder weiterhin einen der bestehenden Kredite zur KfW-Corona-Hilfe. Der KfW-Schnellkredit 2020 richtet sich an Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind. Der Kredit kann für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) verwendet werden und ist zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten. Weitere Details, z.B. wie Sie die genaue Anzahl Ihrer Mitarbeiter ermitteln, erfahren Sie auf der Produktseite zum KfW-Schnellkredit.
KfW optimiert Kreditkonditionen
Die KfW als Förderbank des Bundes bietet konditionenoptimierte Kreditprogramme an. Die Bank informiert unter Tel. 0800 539 9001. Weitere Informationen auf der KfW-Webseite
WICHTIG: Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen sollte zudem zeitnah das Gespräch mit der Hausbank gesucht werden. Ihre Begleitung ist bei der Vergabe von Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und günstigen Krediten unerlässlich.
Steuererstattung / Steuererleichterung / Stunden
Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige können unter Darlegung Ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern stellen. Gestellt werden kann auch ein Antrag auf Anpassung der Vorauszahlung auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer.
Zur Steuererleichterung aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus nehmen Sie bitte Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt auf.
Finanzamt Bünde und Herford
Das Finanzamt bittet die Unternehmen, bei Engpässen und Fragen sich mit dem oder der zuständigen SachbearbeiterIn in Verbindung zu setzen. Bitte, falls der Kontakt nicht bekannt ist, unter der allgemeinen Telefonnummer
anrufen, Steuernummer nennen, dann wird man mit dem zuständigen Ansprechpartner verbunden.
Herford (Herford, Enger, Hiddenhausen, Spenge, Vlotho) à 05221-188 0
Bünde (Bünde, Kirchlengern, Löhne, Rödinghausen) à 05223 – 169 0
Weitere Informationen des Bundesfinanzministeriums zum Thema erhalten Sie ebenfalls unter BMF FAQ Corona Steuern.
Entlastung für Gewerbesteuerzahlende
Wirtschaftsunternehmen und andere Gewerbesteuerzahlende im Kreis Herford sollen entlastet werden. Landrat und Bürgermeister haben sich darauf verständigt, dass es Entlastungen bei den Gewerbesteuervorauszahlungen geben soll. Darüber wird im Einzelfall entschieden. Deshalb sollen sich Gewerbesteuerzahlende mit der jeweiligen Kommune in Verbindungen setzen.
Reduzierung des Krankenkassenbeitrags bei unverhältnismäßiger Belastung. Die Reduzierung ist nur auf die Zukunft bezogen.
- Eine unverhältnismäßige Belastung liegt vor, wenn das aktuelle Arbeitseinkommen um mehr als ein Viertel gegenüber dem zuletzt für die Beitragsberechnung festgestellten Arbeitseinkommen reduziert ist.
- Die Einnahmen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit haben sich um mindestens 25 Prozent gegenüber dem Arbeitseinkommen verringert, welches für die letzte Beitragsberechnung eingesetzt wurde.
- Die Reduzierung der Beitragsbemessungsgrundlage erfolgt nur auf Antrag des freiwilligen Mitgliedes. Die Beitragsreduzierung kann nur zukunftsbezogen vorgenommen werden.
- Die freiwillig versicherten Selbstständigen müssen einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse auf Reduzierung der Beitragsbemessungsgrenze stellen. Grundlage für die Berechnung sind der Vorauszahlungsbescheid zur Einkommensteuer und ergänzend dazu Unterlagen, die das voraussichtliche Arbeitseinkommen nachweisen.
Arbeits- und Arbeitsschutzrecht
Arbeitsschutz und Gesundheitshinweise für Betriebe
- Der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) stellt verschiedene Informationsmaterialien bzw. -quellen zum Thema Coronavirus und Arbeitsschutz zur Verfügung.
Weitere Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema "Corona und Wirtschaft":
- Die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld beantwortet Fragen wie z.B. Arbeitsschutz, Homeoffice, Dienstausfall
- Fragen und Antworten sowie aktuelle Informationen zum neuartigen Coronavirus finden Sie auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts.
- Die Webseite des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW gibt Coronavirus - Informationen und Ansprechpartner für Unternehmen.
- Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer sehen im Angesicht des Coronavirus‘ nicht nur ihre Gesundheit sondern auch ihre Existenzgrundlage bedroht. Der Staat bietet hierfür verschiedene Möglichkeiten an, um auch Kleinunternehmer und Selbstständige vor dem wirtschaftlichen Aus zu bewahren. Hier erfahren Sie mehr.
Allgemeingültige Auskünfte für die individuellen Sachverhalte gibt es leider nicht, sondern müssen unternehmensspezifisch mit den genannten Ansprechpartnern/innen geklärt werden. Wir hoffen dennoch, die obigen Informationen und Links helfen für den Moment weiter.
Bitte sprechen Sie uns gerne an, sollten Sie weitere Fragen haben! Telefonisch unter 05221-182 405-0 oder per Mail unter info@wfg-hf.de.